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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung und Wirkungsbereich

  1. Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt schriftlich. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an und verpflichten sich zur Zahlung des Kursbeitrages.
  2. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht für den Anmeldenden erst mit Zahlung des Kursbeitrages.
  3. Die folgenden Bestimmungen gelten nicht für Kurse, die durch externe Lehrer in den Räumen des Redlightdance Tanzstudios abgehalten werden.

2. Preise

  1. Die aktuell geltenden Preise werden auf der Webseite und im Studio veröffentlicht. Maßgeblich ist die im Studio veröffentlichte Version.
  2. Probestunden sind generell kostenpflichtig.

3. Abrechnung und Verzug

  1. Monatsbeiträge sind bis zum dritten des Monats der Fälligkeit per Überweisung auf das unten angegebene Konto oder bar an Wiebke Schroeder zu entrichten.
  2. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung wird der Beitrag zum Monatsersten abgebucht. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Konto eine ausreichende Deckung zu dem Zeitpunkt aufweist, wenn der Monatsbeitrag fällig ist. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückbelastet, ist das Redlightdance Tanzstudio berechtigt, vom Einzugsverfahren zurück zu treten. In diesem Fall wird sofort der gesamte vertraglich geschuldete Beitrag bis zum vereinbarten Vertragsende fällig. Außerdem fallen 5€ Gebühr pro Rückbuchung an.
  3. Der komplette Vertragsbeitrag kann alternativ innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss auf das angegebene Konto überwiesen werden. In diesem Fall wird ein Preisnachlass von 10 % gewährt.
  4. Für Zehnerkarten ist das Entgelt im Voraus und spätestens sieben Tage vor Beginn der ersten Kursstunde auf das unten angegebene Konto einzuzahlen oder in bar zu entrichten.
  5. Für Personaltraining ist das Entgelt im Voraus zu entrichten. Absagen müssen spätestens drei Tage vorher erteilt werden. Ansonsten wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
  6. Bei Verzug ist der Teilnehmer dazu verpflichtet einen aus dem Verzug resultierenden Schaden zu ersetzen. Mahnungen verursachen eine Verwaltungsgebühr von drei Euro für den Teilnehmer.

4. Ferien und Ausfallzeiten

  1. Jede Kursstunde bedarf einer schriftlichen oder mündlichen Anmeldung. Versäumte angemeldete Stunden können nicht nachgeholt werden. Bei Abwesenheit wegen Krankheit kann ein ärztliches Attest für eine Wiederholungsstunde nachgereicht werden.
  2. Wiederholungsstunden, die sich aus einem attestierten Krankheitsfall einer TeilnehmerIn oder der Verhinderung einer TrainerIn ergeben, können auch zu anderen Zeiten und mit anderen Lehrern als ursprünglich angekündigt angeboten werden.
  3. Wird bei einem Termin von einem Flatrate Teilnehmer nicht innerhalb von sieben Tagen vor Kursbeginn abgesagt, so wird eine Ausfallgebühr fällig. Bei Krankheit, durch die eine Teilnahme unmöglich ist, entfällt die Ausfallgebühr.
  4. Während der Sommer- und Weihnachtsferien und an gesetzlichen Feiertagen in Berlin behält sich das Studio vor, eingeschränkten oder gar keinen Unterricht anzubieten. Monatsbeiträge werden nicht ausgesetzt. Zehnerkarten können um die Anzahl der ausgefallenen Tage verlängert werden.
  5. Bei Ausfall einer TrainerIn wird eine nach Ermessen des Studios geeignete Vertretung gestellt.
  6. Bei zu geringer Teilnehmerzahl von zwei Teilnehmern dürfen Kurse von Seiten des Redlightdance Tanzstudios abgesagt werden. Kursstunden können zu anderen Terminen nachgeholt werden.

5. Kursplanung

  1. Grundsätzlich behält sich das Studio vor Zeiten, Dozenten und Kurse zu ändern. Die Kursplanung findet nach Ermessen des Studios statt. Ansprüche auf Unterricht zu bestimmten Zeiten und bei bestimmten TrainerInnen bestehen nicht.

6. Urlaub der Teilnehmer

  1. Bei einem Vertrag gewährt das Redlightdance Tanzstudio eine Urlaubspause bis zu maximal vier Wochen. Der Vertrag verlängert sich um diese Zeit.

7. Kündigung und Rücktritt

  1. Ein Rücktritt von einem Kurs ist bis zwei Wochen vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen möglich. Bei späterer Absage ist die Teilnahmegebühr zu entrichten. Wird ein Ersatzteilnehmer genannt, entstehen keine zusätzlichen Kosten.
  2. Die Kündigung eines laufenden Kurses ist mit einer Frist von 30 Tagen vor Vertragsende möglich und schriftlich einzureichen. Andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um die vereinbarte Vertragslaufzeit.
  3. Beim Wohnungswechsel kann gegen Vorlage einer Abmeldebestätigung innerhalb einer Frist von einem Monat der Vertrag zum darauf folgenden Monatsende gekündigt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn ein Umzug in eine andere Stadt, Gemeinde oder Kreis erfolgt die min. 50 Kilometer vom Redlightdance Tanzstudio entfernt ist.

8. Workshops und außerordentliche Veranstaltungen

  1. Bei Workshops und anderen außerordentlichen Veranstaltungen (zum Beispiel Junggesellinnenabschieden) ist die Entrichtung der Teilnahmegebühr nach Anmeldung verpflichtend. Eine Absage ist bis zu sieben Tagen vor der Veranstaltung vorzunehmen. Wird der Kurs von Seiten des Studios aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl oder aufgrund der Verhinderung einer TrainerIn abgesagt, so erhält der Teilnehmer die entrichtete Kursgebühr zurück. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  2. Das Redlightdance Tanzstudio ist berechtigt Kurse aufgrund von Sonderveranstaltungen ausfallen zu lassen. Diese können an Ersatzterminen nachgeholt werden.

9. Übertragbarkeit

  1. Alle Formen der Teilnahmeberechtigungen sind nach Kursantritt personalisiert und nicht übertragbar.

10. Qualifikation

  1. Sämtliche TrainerInnen des Redlightdance Tanzstudios bilden sich ständig fort, um fachlich und unter gesundheitlichen Aspekten qualifizierten Unterricht anzubieten.

11. Gesundheit und Verletzung

  1. Bei Anmeldung zu einem Kurs müssen der TrainerIn alle gesundheitlichen Probleme und ärztlichen Anweisungen, die sich auf die sportliche Betätigung auswirken können, mitgeteilt werden.
  2. Eine Änderung des Gesundheitszustandes während eines Kurses, die sich auf die sportliche Betätigung im Redlightdance Tanzstudio auswirkt sowie Schmerzen während der Kursteilnahme sind der TrainerIn umgehend zu melden.Ärztliche Anweisungen zum Training sind unter allen Umständen zu beachten und dem Trainer mitzuteilen.
  3. Den Anleitungen der TrainerIn ist Folge zu leisten. Für Verletzungen, die auf Nicht-Beachtung der Anweisungen der TrainerIn beruhen wird seitens des Redlightdance Tanzstudios nicht gehaftet.
  4. Die Haftung für Verletzungen ist im Übrigen auf die Versicherungssumme begrenzt.

12. Schwangerschaft

  1. Training bei einer Schwangerschaft kann nur mit schriftlicher ärztlicher Zustimmung erfolgen und muss der TrainerIn mitgeteilt werden. Für gesundheitliche Probleme und Verletzungen, die auf einer Nichtbefolgung der ärztlichen Anweisungen beruhen kann keine Haftung übernommen werden.
  2. Zeitverträge werden bei Schwangerschaft auf Wunsch der Teilnehmerin für die Dauer der Schwangerschaft zzgl. 8 Wochen nach Entbindung unter Verzicht auf die gegenseitigen Leistungen ausgesetzt.

13. Wertgegenstände

  1. Die Haftung für Garderobe und Wertgegenstände wird ausgeschlossen.

14. Studio Equipment

  1. Für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch von Equipment des Redlightdance Tanzstudios entstehen, haften die Teilnehmer.

15. Wettbewerbsrecht

  1. Trainern und Kunden ist es wettbewerbsrechtlich untersagt, Bestandskunden oder Kursinteressenten abzuwerben. Dies gilt absolut in unmittelbarem  zeitlichem und räumlichen Zusammenhang mit dem Tanzstudio und den hier ausgeführten oder in Anspruch genommenen Kursen. Bei Zuwiderhandlung behält sich das Tanzstudio eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Bruttokursgebühren als Schadensersatz vor, max.  2.000,00 €

16. Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.